Gefahr durch hohe Pflanzen am Straßenrand
Verkehrssprecher LAbg. Erich Rippl: "Alle Parteien sind im Sinne der Verkehrssicherheit zur Zustimmung aufgerufen."
"Ich lade alle Parteien ein, unserem Antrag für mehr Verkehrssicherheit in Oberöster-reich durch Zustimmung im Ausschuss zur Annahme und Weiterleitung ins Plenum zu verhelfen. Zu nahe an der Fahrbahn gesäte Feldpflanzen schränken genauso wie Bäume und Sträucher die Sichtverhältnisse ein", wirbt SPÖ-Verkehrssprecher Erich Rippl vor der Ausschussrunde am 18. Oktober bei den Landtagsfraktionen um Unter-stützung für die Einführung von Mindestabständen zwischen hoch wachsenden Ackerpflanzen und Straßen. Der Antrag der SozialdemokratInnen sieht konkret eine Abänderung des §19 Landesstraßengesetz vor. Dieser Paragraf legt bereits jetzt Min-destabstände von Bäumen und Sträuchern zu Straßen von 3 Metern außerhalb und 1 Meter innerhalb von Ortsgebieten fest. Dies soll aus Sicht der SPÖ auch für Pflanzen mit einer Wuchshöhe von über einem Meter gelten. Ausnahmen an unbedenklichen Straßenabschnitten sollen einfach und unbürokratisch über die Straßenbehörde zu beantragen sein.
Mit der Ausweitung des Maisanbaus in den letzten Jahren ist auch die Zahl der durch diese Feldpflanze hervorgerufenen Gefahrenstellen entlang von Straßen, insbesondere an Kreu-zungen und Kurven gestiegen. Das hat zur Häufung von Verkehrsunfällen auf Grund man-gelnder Einsehbarkeit geführt. Die Tragödie von Riedau, wo 2010 zwei Teenager ums Leben kamen oder zuletzt ein tödlicher Motorradunfall in Feldkirchen sind nur zwei traurige Beispiele. "In diesem Zusammenhang ist durch eine kleine Gesetzesänderung ein großer Schritt zu mehr Verkehrssicherheit möglich. Unfälle wegen schlechter Einsicht sind oft mit einfachen Mitteln vermeidbar", ist Rippl sicher. "Wir fordern im Straßengesetz einen Mindestabstand von einem Meter im Ortsgebiet und von drei Metern außerhalb der Ortsgebiete zwischen den jeweiligen hohen Pflanzen und der Straße. Alle Neupflanzungen die eine Wuchshöhe von über einen Meter erreichen, sollen unter die Regelung fallen. Für Bäume und Sträucher gilt das schon bisher", erläutert der SPÖ-Verkehrssprecher.
Skeptische Landwirtschaftsvertreter will Klubvorsitzende Gertraud Jahn mit guten Argumen-ten überzeugen. "Wir wollen die Einschränkungen der Anbauflächen entlang von Straßen so gering wie möglich halten. Die Abstände zur Fahrbahn hin sind besonders an sensiblen Stellen wie Kreuzungen oder Kurven relevant. Entlang unbedenklicher gerader Straßenstücke sehen wir Ausnahmemöglichkeiten vor. Nach Rücksprache mit der Straßenbehörde kann diese bei derartigen Flächen die Abstände verringern", klärt Jahn auf.