Die Kindergartensteuer und ihre Folgen
LAbg. Bgm. Erich Rippl (SPÖ) und BR David Stögmüller (Die Grünen) traten am 31. Jänner 2018 im Gugg in Braunau gemeinsam vor die Presse:
Bürgermeister Erich Rippl: „Land verschiebt Kosten für Kinderbetreuung auf Gemeinden“.
„Ich will für die Menschen in der Gemeinde Lengau möglichst gute Lebensbedingungen anbieten. Hochwertige Kinderbetreuung mit passenden Öffnungszeiten gehört da jedenfalls dazu. Wenn aber die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden vom Land massiv gekürzt und die Hauptlast der Kinderbetreuung auf die Gemeinden verschoben werden, dann ist man als Bürgermeister in der Zwickmühle“, bringt es Erich Rippl auf den Punkt.
Deshalb wird die Gemeinde Lengau eine fundierte Resolution in Sachen Kinderbetreuung an das Land Oberösterreich richten.
Bereits 15 Abmeldungen von der Nachmittagsbetreuung
Obwohl Bürgermeister Rippl und der Gemeinderat von Lengau die Kindergartensteuer ablehnen, haben diese die Gebührenpflicht in der Gemeinde gesetzeskonform umgesetzt. Die Reaktion der Bevölkerung ist zweiteilig ausgefallen: 15 Familien haben sich gegen die Nachmittagsbetreuung entschieden, weil sie darauf nicht unbedingt angewiesen sind und auf diesem Weg Kosten einsparen können. Die anderen können nicht auf das familiäre Zweiteinkommen verzichten und müssen zahlen. Weil bereits ab 3670 Euro brutto Familieneinkommen der Höchstbetrag fällig wird, sind relativ viele zum Zahlen des Höchstbetrags gezwungen. Das bestätigt auch die Einkommensauswertung der Statistik Austria. Deutlich mehr als die Hälfte der „Mehrpersonenfamilien mit Kindern“ verdient über 3670 Euro brutto im Monat.
„Als Bürgermeister sehe ich es nicht ein, warum die Gemeinde den Elternbeitrag einheben muss, obwohl es eine Landesvorgabe ist. Das ist ungerecht, weil wir als Gemeinde die Bürger gar nicht zur Kasse bitten wollen“, bringt es Bürgermeister Erich Rippl auf den Punkt. In Lengau entsteht durch die notwendige Gemeinderatssitzung zusätzlicher Verwaltungsaufwand weil der Gesetzesbeschluss so kurzfristig umgesetzt werden muss. Aber auch die nunmehr notwendige Kontrolle des Familieneinkommens der Eltern der Kindergartenkinder verursacht zusätzlichen Aufwand in der Gemeindestube. „Wenn uns auf der einen Seite das Land durch die IKD rügt, dass die Gemeinderatssitzungen zu viel Geld kosten und dann das Land selbst eine zusätzliche Sitzung erzwingt, dann denkt man sich in der Gemeinde seinen Teil“, so Rippl.
Gruppenförderung gekürzt und Sonderförderung gestrichen
Die Besonderheit in der Gemeinde Lengau ist, dass die Nachmittagsbetreuung in Friedburg nur mit der Sonderförderung des Landes abgehalten werden konnte. Dies wurde bei der Einführung der Kindergartensteuer nicht berücksichtigt. Denn derzeit gibt es die Nachmittagsbetreuung an einem Tag für 7 Kinder. Mehrere Eltern haben bereits erklärt, dass sie nach Einführung der Kindergartensteuern ihre Kinder aus der Gruppe nehmen. „Obwohl die verbleibenden Eltern einen relevanten Bedarf an der Nachmittagsbetreuung haben, kann ich das als Gemeinde finanziell nicht mehr anbieten. Ohne Sonderförderung und mit der gekürzten Gruppenförderung geht sich das leider nicht mehr aus“, informiert Rippl. Diese Kürzungen der Landesförderungen, die im Bauch des trojanischen Pferds „Kindergartensteuer“ versteckt sind, schlagen voll durch. Verärgert sind die Eltern auch, dass sie für die Nachmittagsbetreuung den 2-Tages-Tarif zahlen müssen, nur weil in der Verordnung kein 1-Tages-Tarif vorgesehen ist.
Was zusätzlich die Gemeinden zu schaffen macht ist, dass die Gemeinden die Dienstverträge der Pädagoginnen u. Helferinnen zu ändern u. das Beschäftigungsausmaß zu reduzieren haben, wenn die geforderte Anzahl der Kinder pro Gruppe für die Nachmittagsbetreuung unterschritten wird u. deshalb Gruppen aufgelöst werden müssen!
Dazu die Aussage von LR Haberlander bei der Anfrage im Landtag vom 25.Jänner: “Eine rechtliche Beurteilung kann ich nicht vornehmen.”
Typisch, ein Gesetz beschließen u. sich der Tragweite nicht bewusst sein, anscheinend ist LR Haberlander überfordert!!!