Gleichbehandlung bei Dienstfreistellung im Katastrophenfall
Freiwillige Hilfe erleichtern und gesetzlich einheitliche Regelung schaffen
„Es darf keinen Unterschied bei Arbeiterinnen bzw. Arbeitern und Angestellten geben – wer sich für die Gesellschaft einsetzt, muss unterstützt werden; freiwillige Hilfe muss erleichtert werden“, fordert SPÖ-Abgeordneter Harry Buchmayr am Mittwoch. „Ich setze mich dafür ein, dass die bestehenden Unterschiede aufgehoben werden und alle Helferinnen und Helfer freigestellt werden, gleich ob es um Angestellte oder Arbeiter geht. Außerdem sollten alle Helfer einheitlich haft- und unfallversichert sein", so Buchmayr am Rande der laufenden Nationalratssitzung.
Arbeitsrechtlich gibt es derzeit keine einheitliche Regelung. Angestellte, die beispielsweise aufgrund eines Hilfseinsatzes nicht zur Arbeit kommen, werden bezahlt. Bei ArbeiterInnen hängt dies vom Kollektivvertrag ab. Ähnlich verhält es sich, wenn man aufgrund von Katastrophen nicht oder zu spät zum Dienst kommt, auch hier ist die Rechtslage unterschiedlich.
„Freiwilliges Engagement muss vom Staat voll und ganz unterstützt werden. Dazu gehört eine durchdachte Lösung, die Fragen wie Unfallversicherung, Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlungen und Kündigungsschutz mit einbezieht. Dabei müssen auch die Hilfsorganisationen einbezogen werden. Die Erfahrungen der Helferinnen und Helfer gilt es zu nutzen. Auch wie eine passende und übergreifende Haft- und Unfallversicherung der Freiwilligen aussehen sollte“, so Buchmayr abschließend.