Schade für dich: Bundesweit einheitlicher Jugendschutz scheitert an Sturheit von ÖVP und FPÖ in Oberösterreich
Ein 15-jähriger oberösterreichischer Jugendlicher aus Neukirchen besucht mit seinen Freunden ein Konzert oder Zeltfest im nahe gelegenen Lamprechtshausen oder Nussdorf am Haunsberg. Das Konzert sollte um 21 Uhr beginnen, aber die Band lässt sich Zeit und legt erst um 21:45 Uhr los. Nach 2 Stunden ist die Veranstaltung vorbei. Es dauert 20 Minuten bis sie zum Auto kommen.
Auf der Heimfahrt werden sie in Eggelsberg von der Polizei im Rahmen eines Planquadrats angehalten. Alle im Auto befindlichen Jugendlichen sind absolut nüchtern. Gestraft wird trotzdem, weil ein 15-Jähriger in Oberösterreich nicht nach 24 Uhr unterwegs sein darf. „Wäre das Planquadrat in Salzburg gewesen, hätte alles gepasst“, macht die Bezirksvorsitzende Gabriele Knauseder aufmerksam. Dort wurden die bundeseinheitlichen Zeiten umgesetzt. So wie in allen anderen Bundesländern. Einzig Oberösterreich hält sich nicht daran. Schade für die oberösterreichischen Jugendlichen!
Aber es muss gar nicht ins benachbarte Bundesland gehen. Auch ein abendlicher Kinobesuch kann für oberösterreichische Jugendliche zum Dilemma werden, wenn man beim Heimfahren in einen Stau gerät und keine Ausweichstrecke verfügbar ist. Wenn der Bus nicht kommt und die Wartezeit bis zum nächsten Bus nicht nur ärgerlich ist, sondern einen zwingt, gegen die Ausgehzeiten zu verstoßen.
Warum oberösterreichische Jugendliche früher ins Bett müssen als ihre AltersgenossInnen in allen anderen Bundesländern? Wir verstehen es auch nicht. Ob es sich um einen Ideologie-Wettstreit von Haimbuchner und Stelzer auf dem Rücken der Jugendlichen handelt? Oder glauben die beiden klüger zu sein als der Rest von Österreich? Wir glauben nicht, dass es in Oberösterreich gefährlicher ist für Jugendliche als in anderen Bundesländern. Wir glauben, dass es sehr klug wäre, wenn Oberösterreich auf die einheitliche Linie aller anderen Bundesländer einschwenkt.
Oder wird Oberösterreich unter Stelzer und Haimbuchner zum Land der BevOÖrmundung?
SPÖ startet Informationskampagne für einheitliche Ausgehzeiten im Jugendschutz: OÖ muss nachziehen
Seit 1.1.2019 gilt die Bundesländer-Einigung auf ein einheitliches Jugendschutzgesetz. 35 Jahre lang wurde über dieses Thema verhandelt. Der Bundesländer-Kompromiss umfasst folgende einheitliche Ausgehzeiten:
- Jugendliche unter 14 Jahren dürfen maximal bis 23 Uhr ausbleiben.
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen maximal bis 1 Uhr früh ausbleiben.
- Eltern können mit ihren Kindern natürlich kürzere Ausgehzeiten vereinbaren. Das Gesetz soll einen Rahmen bieten, der unter- aber nicht überschritten werden darf!
Der oberösterreichische Alleingang, dass Jugendlichen unter 14 Jahren bis maximal 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis maximal 24 Uhr ausbleiben dürfen, schränkt daher den Handlungsspielraum von Eltern und Jugendlichen ein.
Mobile 16-Bogen-Plakate auf Bundesstraßen nahe der Landesgrenzen platziert
Der SPÖ-Landtagsklub informiert daher auf Plakatwänden an den wichtigsten Bundesstraßen, die in die Nachbarbundesländer führen, über die ungleichen Ausgehzeiten in Oberösterreich und in allen anderen Bundesländern. Konkret umfasst das die Landesgrenzen zur Steiermark, zu Niederösterreich und zu Salzburg. Für die Jugendlichen positiv wird bei der Fahrt nach Salzburg, Steiermark und Niederösterreich darauf hingewiesen, dass sie dort eine Stunde länger aufbleiben dürfen. Ernüchterung folgt allerdings beim Weg zurück nach Oberösterreich. Denn hier schicken ÖVP und FPÖ die Jungen eine Stunde früher ins Bett!
„Mir geht es nicht um die Uhrzeit, sondern darum, dass oberösterreichische Jugendliche nicht schlechter behandelt werden als Jugendliche in anderen Bundesländern. Leider ist genau das der Fall. Oberösterreichische Jugendliche werden von ÖVP und FPÖ bevormundet. Sie müssen früher ins Bett als in Salzburg und als in allen anderen Bundesländern. Auch ihre Eltern und Familien werden damit bevormundet. Und für das alles gibt es keinen einzigen sachlichen Grund. Das ist pure parteipolitische Willkür“, begründen SPÖ-Klubobmann Christian Makor.
SPÖ-Informationskampagne zeigt negative Folgen für junge Gäste aus Nachbarbundesländern beim OÖ-Besuch auf
Die beiden Parteifunktionäre warnen: „Alleingänge ohne sachliche Argumente haben in Politik und Gesetzen an sich nichts verloren. Mit ihrem kurzsichtigen Gesetz sind ÖVP/FPÖ dabei, unser Bundesland ins Abseits zu drängen.“ Wenn nun Jugendliche aus Nachbarbundesländern Oberösterreich besuchen, so gelten für diese natürlich auch die oberösterreichischen Jugendschutz-Bestimmungen.
„Weil aber in allen anderen Bundesländern einheitliche Ausgehzeiten gelten, ist es leicht möglich, dass die jungen Gäste irrtümlich zu lange ausbleiben und dann eine Strafe nach dem Jugendschutz-Gesetz kassieren. Das wäre ein äußerst unschönes Gastgeschenk“, erklärt Gabriele Knauseder.
Auch deshalb informiere der SPÖ-Landtagsklub an den Landesgrenzen über die ungleichen Ausgehzeiten, so der Klubobmann.
Unverständnis bei Politik, Betroffenen und Experten
ÖVP-Familienministerin Bogner-Strauss sagt im Madonna-Interview (April 2018):
„Das haben wir jetzt fast geschafft. Jetzt müssen sich noch die Oberösterreicher ein kleines Stück bewegen (bei den Ausgehzeiten, Anm.). Dazu haben sie noch Zeit bis 1. Jänner 2019, dann schaffen wir es vielleicht, dass wir wirklich in ganz Österreich für Jugendliche die gleichen Rahmenbedingungen haben. In der Endverantwortung, das muss man schon sagen, bleiben aber ohnehin die Eltern. Sie sollen weiterhin vorgeben, wann ihre Kinder zu Hause zu sein haben. Aber der Rahmen ist jetzt zumindest einmal abgesteckt, das war höchste Zeit.“
ÖVP-Jungpolitikerin Claudia Plakolm (JVP) per OTS am 20. April 2018:
„Persönlich hätte ich mich sehr gefreut, wenn auch Oberösterreich die Harmonisierung des Jugendschutzes mitbeschlossen hätte.“
Bundesjugendvertretung am 23. August 2018 per OTS:
„Wir bedauern es sehr, dass Oberösterreich bei den Ausgehzeiten nicht mitzieht und die Interessen von Jugendlichen außer Acht lässt. Als Bundesjugendvertretung werden wir uns deshalb weitehrhin für eine gänzliche Vereinheitlichung einsetzen“, so der Vorsitzende abschließend.
Oö. Landesrechnungshof in der Begutachtungs-Stellungnahme zum OÖ-Gesetz:
Das heißt konkret, dass in Oberösterreich ein Jugendlicher unter 14 Jahren eine Verwaltungsübertretung gemäß § 13 Abs. 1 Z. 1 Oö. JSchG 2001 begeht, wenn er sich beispielsweise um 22:30 Uhr ohne Begleitung einer Aufsichtsperson bei einer öffentlichen Veranstaltung aufhält; in allen anderen Bundesländern bliebe er künftig straffrei. Der LRH unterstützt daher aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine Angleichung der Norm zum Aufenthalt von Jugendlichen.