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SPÖ-Resolution gegen deutsche Ausländer-Maut vom Oö. Landtag einstimmig beschlossen

25. Januar 2017

SPÖ-Resolution gegen deutsche Ausländer-Maut vom Oö. Landtag einstimmig beschlossen

SPÖ-Landtagsabgeordneter Erich Rippl: “Wichtiges Signal der Geschlossenheit Oberösterreichs gegen diskriminierende deutsche Vignetten-Pläne!”

Der Oö. Landtag hat heute die dringliche SPÖ-Resolution gegen die diskriminierenden deutschen Mautpläne für PKWs einstimmig angenommen. „Mit dem Beschluss stellt sich Oberösterreich geschlossen gegen eine Mautregelung, die dem europäischen Geist widerspricht und deutschen Autofahrern finanzielle Vorteile gegenüber jenen aus den Nachbarstaaten einräumt. Das ist ein deutliches Signal der Unterstützung der österreichischen Bundesregierung und ihrer Linie. Andererseits wird die Landesregierung dazu verpflichtet, auch persönliche Kontakte zu deutschen Amtsträgern in der Sache zu nützen. Die engen Bande zur bayrischen CSU, welcher Deutschlands Verkehrsminister Dobrindt angehört, sollten von der OÖ-ÖVP im Interesse Österreichs genutzt werden“, so SPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Erich Rippl.

Im Dezember 2016 hat sich der deutsche Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt mit der zuständigen EU-Kommissarin Violeta Bulc auf ein europarechtlich fragwürdiges Mautmodell geeinigt. Während alle Autofahrer eine Maut-Abgabe für das deutsche Autobahn- und Bundesstraßennetz entrichten müssen, wird den in Deutschland steuerpflichtigen Autohaltern eine automatische Entlastung über die KFZ-Steuer gewährt.

„Es ist schwer nachzuvollziehen, wie die EU-Kommission einer derart offensichtlichen Diskriminierung anderer EU-BürgerInnen zustimmen konnte. Deutsche Autohalter bekommen die Mautgebühr auf den Cent genau rückerstattet, während tausende PendlerInnen aus Oberösterreich zum Handkuss kommen. Doch gerade auch sie zahlen in Deutschland Steuern. Fakt ist nämlich, dass nicht nur die Deutschen für ihre Infrastruktur aufkommen, sondern genauso auch EU-Mittel in Milliardenhöhe abgeholt werden – Steuergeld aller EU-BürgerInnen. Ändert sich nichts, muss vor dem EuGH geklagt werden“, legt sich Rippl fest.

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