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Schwarz-Grün lehnt SPÖ/FPÖ-Antrag für besseren AnrainerInnenschutz bei Windkraftanagen ab

SPÖ-Landtagsabgeordneter Erich Rippl:  „Mindestabstände von 1.200 Metern wie in Niederösterreich wären zum Schutz vor Lärm, Eis- und Schattenwurf angemessen!“

Einen gemeinsamen Antrag von SPÖ und FPÖ für besseren AnrainerInnenschutz bei Windkraftanlagen lehnten ÖVP und Grüne am 26. Februar im Landtagsausschuss ab. Er hätte die im Oö. Elektrizitätswirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Mindestabstände zu bewohnten Objekten von derzeit 800 auf 1.200 Meter erhöht. „Niederösterreich war für unseren Antrag Vorbild, dort sind die Abstände eben um 400 Meter weiter. Dieser wesentlich bessere Schutz der AnrainerInnen vor Lärm, Eis- und Schattenwurf bleibt dank Schwarz-Grün den OberösterreicherInnen leider vorenthalten. Mit einer neu ins Gesetz einzufügenden Mindestleistungsdichte wäre es zudem gelungen, unrentable Windkraftprojekte von vornherein zu verhindern“, zeigt sich Braunaus SPÖ-Landtagsabgeordneter Erich Rippl, Mitinitiator des Antrages, über das Abstimmungsergebnis enttäuscht.

 

Der überfraktionelle Antrag wurde vor dem Hintergrund des mittlerweile gescheiterten Mininger Windkraftprojektes von den Braunauer Abgeordneten Erich Rippl (SPÖ) und David Schiessl (FPÖ) eingebracht.  Er fordert eine Abänderung des derzeit geltenden Oö. Elektrizitätswirtschafts-gesetzes (Oö. ElWOG). Dieses legt bei Windkraftanlagen mit einer installierten Engpassleistung über 0,5 MW und Windparks einen einzuhaltenden Abstand zu dauerbewohnten Objekten von mindestens 800 Metern fest. In Niederösterreich ist dieser Wert 400 Meter höher. Ebenfalls analog zur niederösterreichischen Regelung hätte der SPÖ/FPÖ-Antrag eine mittlere Mindest-leistungsdichte des Windes von 220 Watt/m² in 130 Meter Höhe ins Gesetz übernommen. Unwirtschaftliche Anlagen könnten so erst gar nicht gebaut werden.

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