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SPÖ-Frauen halten an ihrer klaren Position fest: Keine Anhebung des Frauenpensionsalters ohne echte Gleichstellung vor der Pension!

Wenn die ÖVP jetzt zum x-ten Mal die Debatte um die vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsalters anzieht, sei ein für alle Mal sei klargestellt: „Die vorzeitige Anhebung des Pensionsantrittsalters – bei gleichzeitiger Vorenthaltung der tatsächlichen Gleichstellung ist ein frauenpolitischer Vertragsbruch. Dazu sagen wir NEIN! Wir wollen eine Gleichstellung vor der Pension, nicht Gleichstellung als Schlechterstellung mit der Pension!“, stellt Landesfrauenvorsitzende NRin Sonja Ablinger unmissverständlich fest und weiß sich dabei einer Meinung mit Bezirksfrauenvorsitzender Ursula Lindenhofer.

Ein Blick in den aktuellen Frauenmonitor 2012 der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt: Für mehr als die Hälfte der Frauen reicht ihr Einkommen gemessen an ihren Bedürfnissen gerade bzw. nicht aus. Ganz besonders von Armut betroffen sind Pensionistinnen. Altersarmut aber ist die Folge von weiblicher Einkommensarmut, die sich durch ein ganzes Frauen-Erwerbsleben zieht.

„Diejenigen, die es jetzt wieder angeblich besonders gut mit den Frauen meinen und argumentieren, eine Anpassung des Frauenpensionsalters würde den Frauen höhere Pensionen bringen, der irrt oder sagt bewusst die Unwahrheit. Wir können rechnen! Die letzten Arbeitsjahre – gerade auch weil die Durchrechnungszeiträume für die Pension stetig ausgedehnt wurden – haben null Auswirkungen auf eine höhere Pension. Wer zu Recht die niedrigen Frauenpensionen thematisiert, muss dort hinschauen, wo sie entstehen: bei den geringen Einkommen im Berufsleben und bei den verlängerten Durchrechnungszeiträumen. Weil Frauen ihr Berufsleben wegen der Betreuung ihrer Kinder und/oder der Pflege Angehöriger unterbrechen, bzw. nicht Vollzeit ausüben, sind die besten Einkommensjahre noch immer von kurzer Dauer. Je mehr Einkommensjahre als Bemessung für die Pension berechnet werden, umso geringer fällt die Frauenpension aus. Das ist eine einfache Rechenaufgabe“, so Ablinger.

Gerade ältere Arbeitnehmerinnen hätten oft große Probleme ihren Job zu behalten oder wieder am Arbeitsmarkt unterzukommen. Auch aus diesem Grund wäre es ein völlig falscher Schritt, das gesetzliche Pensionsalter von Frauen vor 2024 anzuheben, betont Bezirksfrauenvorsitzende Ursula Lindenhofer.

Zum Hintergrund:
Ein VfGH-Erkenntnis im Jahre 1991 setzte die geschlechtsspezifischen Regelungen zum Pensionsantrittsalter von Frauen und Männern außer Kraft und löste bei der großen Mehrheit der Frauen heftige Kritik und Ablehnung aus, weil die vom VfGH festgestellte Gleichheitswidrigkeit unter Ausblendung der realen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern erfolgte. Die damalige Frauenministerin Johanna Dohnal schnürte gemeinsam mit den Frauen des ÖGB, der AK und aller im Parlament vertretenen Parteien, mit Ausnahme der FPÖ̈, ein sogenanntes „Gleichbehandlungspaket”, das die Schlechterstellung bzw. Diskriminierung von Frauen in gesellschaftlicher, familiärer und ökonomischer Hinsicht abbauen sollte. Die darin angeführten Maßnahmen waren, so Frauenministerin Johanna Dohnal, „als Gesamtschau der aus Frauensicht notwendigen Mindestvoraussetzungen zu sehen, die realisiert oder eingeleitet werden müssen, bevor schrittweise eine Angleichung des Pensionsanfallsalters wirksam werden kann” (Bundesministerin für Frauenangelegenheiten 1992).

 
Daher: Eine Anhebung des Frauenpensionsalters ist bereits beschlossen. Mit 2033 werden alle Frauen bis 65 arbeiten. Ab 2019 wird das Pensionsalter für vorzeitige Alterspensionen und ab 2024 die reguläre Alterspensionsgrenze jährlich um 6 Monate erhöht, um das Antrittsalter der Frauen an das der Männer anzugleichen. Genau das wurde 1992 in der Annahme festgeschrieben, dass der Gleichstellungsprozess bis dahin erfolgreich beendet ist.

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