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Streiks in Ordensspitälern

Was sich da bei den Gehaltsverhandlungen mit den Ordensspitälern abspielt wird immer mehr zum wirklichen Skandal. Die MitarbeiterInnen der Ordensspitäler fordern nun nach drei Jahren Einkommensverluste eine Teuerungsabgeltung an der Inflationsrate von 2,7 %. Wenigstens die Inflationsrate abzugelten finde ich eine von höchster Anständigkeit geprägte Forderung, die sicher nicht überzogen ist. Die MitarbeiterInnen haben wegen der letzten Jahre schon mehr als 5 Prozent ihrer Kaufkraft eingebüßt. Wenn man sich vorstellt in einem Beruf zu arbeiten, bei dem das Einkommen schon jetzt nicht gerade überzogen ist und man bekommt Jahr für Jahr weniger dafür bezahlt, dafür wird einem immer aber ein höchstes Maß an Zuverlässigkeit, Engagement und menschlicher Zuwendung abverlangt, so passen da einige Dinge nicht zusammen.

Das Kranken- und Pflegepersonal der Ordensspitäler als auch der Gespag leistet sehr gute Arbeit, die von der menschlichen Zuwendung im Beruf lebt. Doch auch sie haben mit ihrer Arbeit ein Leben zu finanzieren und müssen von ihrem Einkommen leben können. Sie haben sich deutlich mehr an Wertschätzung durch die Arbeitgeber, aber auch durch Landeshauptmann Dr. Pühringer verdient. Denn ein Teil der Wertschätzung der geleisteten Arbeit von MitarbeiterInnen drückt sich auch in deren Bezahlung aus. Was soll sich ein Mitarbeiter denken wenn er/sie Jahr für Jahr deutlich unter der Inflationsrate abgegolten wird? Jawohl, das hat auch etwas mit Anständigkeit und Wertschätzung zu tun!
Ein Angebot von 1 Prozent und einer theoretischen Arbeitszeitverkürzung von einer Stunde, die sich die MitarbeiterInnen in Wirklichkeit selber erarbeiten, ist da kein Angebot das von Anständigkeit und Wertschätzung geprägt ist.
Ich fordere hiermit die Arbeitgeber als auch Landeshauptmann Dr. Pühringer als zuständigen Gesundheitsreferenten auf, die Minimalforderung einer Teuerungsabgeltung von 2,7 % für die Bediensteten der Ordensspitäler als auch der Gespag Angestellten zu genehmigen. Anständig und fair wäre es alle mal.

Ein paar Worte noch zum Thema Streik:
Nachdem immer mehr darüber laut wird, dass direkter Druck auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ordensspitälern durch Vorgesetzte ausgeübt wird. In Österreich gibt es deswegen zum Thema Streik kein Bundesgesetz, weil man nicht will, dass Gerichte über Streikmaßnahmen entscheiden. Streik ist in Österreich ein Grundrecht und man agiert trotzdem nicht im rechtsfreien Raum. Zur Anwendung kommen unter anderem das Grundrecht, das Straf-, Zivil-, Vertrags- und Arbeitsrecht. Bei einem vom ÖGB genehmigten Streik braucht also kein Arbeitnehmer Angst haben.
Also liebe Vorgesetzte, immer auch mal an sein christliches Verhalten denken und über den Begriff soziale Kompetenz nachdenken. Denn ich kenne keinen Arbeitnehmer der gerne streikt. Da muss es schon gravierende Gründe geben.
Harry Buchmayr
Abg. zum Nationalrat

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