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Mais am Straßenrand kann tödlich sein: SPÖ für Änderung des Oö. Straßengesetzes

SPÖ-Verkehrsprecher Rippl: "Sicherheit muss Vorrang haben!"
Um bessere Sicht für die VerkehrsteilnehmerInnen zu gewährleisten, soll beim Anbau von hoch wachsenden Kulturen wie etwa Mais, ein Streifen von drei Metern zu Straßen hin unbebaut bleiben. Diesen Gesetzesantrag wird der SPÖ-Landtagsklub in der kommenden Landtagssitzung am 27. September 2012 einbringen. "Tödliche Unfälle wie zuletzt in Feldkirchen zwingen zum Handeln. Wir beantragen daher, dass für Mais dieselbe Regelung wie für Bäume und Sträucher gilt – nämlich drei Meter Abstand zur Straße hin", argumentiert SPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Erich Rippl.
Auf Oberösterreichs Straßen verunglücken immer wieder Menschen, weil ihnen hohe Feldpflanzen wie Mais oder Elefantengras die Sicht nehmen. Die Tragödie von Riedau, wo 2010 zwei Teenager ums Leben kamen oder zuletzt ein tödlicher Motorradunfall in Feldkirchen sind nur zwei traurige Beispiele. "In diesem Zusammenhang ist durch eine kleine Gesetzesänderung ein großer Schritt zu mehr Verkehrssicherheit möglich. Unfälle wegen schlechter Einsicht sind oft mit einfachen Mitteln vermeidbar", ist Rippl sicher. "Wir fordern daher im Straßengesetz einen Mindestabstand von einem Meter im Ortsgebiet und von drei Metern außerhalb der Ortsgebiete zwischen den jeweiligen hohen Pflanzen und der Straße. Alle Neupflanzungen die eine Wuchshöhe von über einen Meter erreichen, sollen unter die Regelung fallen. Für Bäume und Sträucher gilt das schon bisher", erläutert der SPÖ-Verkehrssprecher.
"Viele Landwirte sind sich der Gefahren von Mais in Straßennähe bewusst. Diese halten schon jetzt bei der Bepflanzung Abstände ein oder säen entlang der Straßen niedrigere Getreidearten. Ihr Handeln ist vorbildlich und sehr lobenswert. Dieser vorbildlichen Lösung soll nun eine allgemein gültige Regelung folgen", argumentiert Rippl.
"Es braucht eine eindeutige Definition dafür, in welcher Entfernung zur Straße eine hoch wachsende Bepflanzung gestattet ist. Nur so können im Anlassfall die Behörden zielgerichtet im Sinne der Verkehrssicherheit tätig werden. Die Abstände können in Einzelfällen mit Zustimmung der Straßenverwaltung auch unterschritten werden, wenn dadurch die Benützbarkeit der Straße nicht beeinträchtigt wird", hält der SPÖ-Landtagsabgeordnete abschließend fest.

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